Graf Ulrich IX. von Montfort fasst in der detaillierten „Landesordnung“ von 1574 alle Gesetze seine Untertanen betreffend zusammen. Inspiriert durch die Reichspolizeiordnung des 16. Jahrhunderts, die Heiligenberger Landordnung von 1560 und die Kemptische Landesordnung von 1562 entspricht die Abfassung eines solchen Werkes dem Geist der Zeit. Neben einer festen Ordnung in religiösen Fragen im ersten Teil der Landesordnung werden nahezu alle Belange des täglichen Lebens geregelt: Rechtsnormen zu Handel und Landwirtschaft, Schankrecht und Sperrstunden, Regeln bei Hochzeit und Todesfall, Bußen und Strafen bei Vergehen.