Durch den Pariser Vertrag vom 18. Mai 1810 kommt Tettnang an das Königreich Württemberg. Am 14. November nimmt der königliche Hofkommissär von Feuerbach die Neuerwerbung in Besitz, wobei auf jede Feierlichkeit verzichtet wird. Als württembergische Oberamtsstadt kann Tettnang seine traditionelle Funktion als Amtssitz behaupten. Wie zuvor dient das Neue Schloss sowohl als Amtssitz als auch als Wohnung für die Beamten.