Im Zuge der Verwaltungsreform in Baden-Württemberg erfolgt am 1. Mai 1972 die Eingliederung der bis dahin selbständigen Gemeinde Tannau und am 1. September 1972 die Eingliederung der Gemeinde Langnau. Beide Orte erhalten den Status einer Ortschaft mit Ortschaftsrat und Ortsvorsteher.