Nachdem Kaiser Maximilian II. 1576 die steirische Linie Montfort-Bregenz-Beckach mit der Grafschaft Tettnang belehnt hatte, bestätigt Graf Georg IV. 1577 für sich und seine Brüder der Tettnanger Bürgerschaft ihre hergebrachten Privilegien. Ein Jahr später verzichten die neuen Herren auf die Leibeigenschaft, auch wenn die Bürger dafür die Ablösesumme von 2.000 Gulden bezahlen müssen. Im Freiheitsprivileg wird gewährleistet, dass die Bürger und ihre Nachkommen künftig frei sind, gleichwohl aber gute Untertanen der Grafen bleiben sollen. In Tettnang setzt sich der Begriff „Freibürger“ anstelle der bisherigen Bezeichnung „Bürger“ durch.