Gustav Rosenhauer
wurde am 31. März 1876 in Lindau geboren. Er ließ sich nach seiner Heirat im Jahre 1904 als Kaufmann in Tettnang nieder und gründete das bekannte Hopfenhandels- und Hopfenpräparationsunternehmen, das damals zu den bekanntesten und erfolgreichsten seiner Branche zählte.
Zu seinen größten Verdiensten gehört, dass er sich nach seiner Rückkehr aus dem Ausland 1925 mit aller Energie gegen Missbräuche der Hopfenherkunftsbezeichnung wandte und tatkräftig mithalf, den Tettnanger Frühhopfen zu schützen. Er war maßgeblich am Zustandekommen des im Jahre 1929 erlassenen Hopfenherkunftsgesetzes beteiligt. Das Gesetz bestimmt, dass jeder das Tettnanger Anbaugebiet verlassende Hopfenballen versiegelt werden muss, so dass der Hopfen aus anderen Anbaugebieten nicht mehr als Tettnanger Hopfen verkauft werden kann.
Darüber hinaus leistete Rosenhauer einen bedeutsamen Beitrag für die heimische und oberschwäbische Wirtschaft. Seine reichen Erfahrungen, gesammelt während seines langen Auslandsaufenthaltes, stellte er viele Jahre als Berater der Industrie- und Handelskammer Ravensburg zur Verfügung. Aber auch auf kommunalpolitischem Gebiet war er viele Jahre tätig. Er gehörte über 25 Jahre dem Gemeinderat an. Auch der Bau einer Weckerlinie für die Freiwillige Feuerwehr Tettnang, deren vieljähriger Kommandant er war, ist sein Verdienst. Daneben war er ein tatkräftiger Förderer des Automobilsports und ADAC-Mitglied. Am 5. Mai 1956 – anlässlich seines Geburtstages – wurde ihm das Ehrenbürgerrecht der Stadt Tettnang verliehen. Gustav Rosenhauer starb am 4. Januar 1958 infolge eines Autounfalls.
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