Wappen des Landes Baden-Württemberg
Nach der Gründung von Baden-Württemberg im Jahre 1952 dauerte es zwei Jahre, bis sich das neue Bundesland ein eigenes Wappen zugelegt hatte. Im Gesetz über das Wappen des Landes Baden-Württemberg vom 3. Mai 1954 wird dieses gemäß § 1, Ansatz 1 wie folgt beschrieben: „In goldenem Schild drei schreitende schwarze Löwen mit roter Zunge.“ Dieses Wappen wurde bereits von den Staufern im 12. Jahrhundert geführt und galt nach ihrem Aussterben als das Wappen des Herzogtums Schwaben. Auch die Könige von » Württemberg führten die drei Löwen neben ihrem Stammwappen mit den drei Hirschstangen in ihrem Schild.
Die Absätze 2 und 3 des Baden-Württembergischen Wappengesetzes beschreiben das Große und das Kleine Landeswappen. Auf dem Schild des Kleinen Landeswappens ruht eine Blattkrone, die als Volkskrone die Volkssouveränität nach dem Ende der Monarchie symbolisiert (Abb. 1). Das kleine Landeswappen wird von allen Landesbehörden und -institutionen geführt, die nicht das große Landeswappen führen, außerdem von den Notaren, soweit sie Beamte sind (Amts- und Bezirksnotare).
Im Großen Landeswappen ruht auf dem Schild eine Wappenkrone, die die wichtigsten historischen Bestandteile des Landes widerspiegeln. Diese sind (von vorne):
- Franken: In Rot drei silberne Spitzen (sog. Fränkischer Rechen),
- Hohenzollern: Geviert von Silber und Schwarz,
- Baden: In Gold ein roter Schrägbalken,
- Württemberg: In Gold drei schwarze Hirschstangen,
- Pfalz: In Schwarz ein goldener Löwe (Pfälzer Löwe),
- (Vorder-)Österreich: In Rot ein silberner Balken (Bindenschild).
In Tettnang findet man das Landeswappen am Torschloss. Die Abbildung entspricht dem Großen Landeswappen ohne Schildhalter (Abb. 3). Der Pfälzer Löwe ist hier allerdings in verwechselter Farbgebung dargestellt.